Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Weber-Gubitsch, Seefelder & Seefelder GbR
(Bayernwinkel Das Voll Wert Hotel)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für
den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden
nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprächen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %,
anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss
oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermin
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung,
Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem
Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung
der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag
nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches
oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn
er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts
des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen
Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4. Stornierungsbedingungen für Individualreisende:
Im Falle einer Stornierung bis 42 Tage vor Anreise
bestehen keine Kosten. 41-29 Tage vor Anreise werden
30%, 28-14 Tage vor Anreise 60%, 13-0 Tage vor
Anreise 80% der vereinbarten Leistungen in Rechnung
gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich
sein.
5. Stornierungsbedingungen für Gruppen und
Tagungen:
a. bis 8 Wochen vor Anreise berechnen wir 40% des
Zimmerpreises
b. weniger als 8 Wochen und bis 14 Tage vor Anreise
berechnen wir 60% des Zimmerpreises
c. bis 13-0 Tage vor Anreise berechnen wir 80%
des Zimmerpreises
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben
genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel
III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht
zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe
und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.30 Uhr
des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das
Hotel aufgrund der verspäteten Räumung
des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzu0ng bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uh
100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel
dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen,
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises
für einen Tag, jedoch mindestens bis zu einem
Betrag von € 600 und höchstens bis zu
einem Betrag von € 3.500; für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500
der Betrag von € 800. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen
der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige
macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende
Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1
Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage
oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für
die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze
2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags,
der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz
des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch
für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften
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