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Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergißt man allzuleicht bei individuellen Reisen im Inland.
Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder mehrwöchige Kur, stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast - aus welchem Grund auch immer - einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weiter vermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Ursachen für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z. B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.
Laut Reiserecht § 651 I (2) BGB ist der Hotelier berechtigt, bei einem Reiserücktritt eine Entschädigung einzufordern.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss der Hotel-Stornoversicherung. Einfach hier>> klicken und schnell und bequem abschließen.
Check-in
15 - 20 Uhr
Check out
bis 11 Uhr
Restaurant Green´s
7.00 Uhr - 10.00 Frühstück
12.00 Uhr - 13.00 Uhr Salatbuffet und Tagesuppe
18.00 Uhr -19.00 Uhr Abends